Im Rahmen der Finanzstabilitätsdatenerhebungsverordnung, kurz FinStabDEV, fragt BaufiSmart, ob deine Antragsteller:innen bereits eine Immobilienfinanzierung abgeschlossen haben. Die Information, ob Antragsteller:innen bereits eine Immobilie finanziert haben, wird pflichtgemäß entsprechend der FinStabDEV mit dem Antrag zum Produktanbieter übertragen.
Hintergrund zur FinStabDEV
Gemäß §2 Abs. 2 Nr. 1 der neuen Verordnung der FinStabDEV müssen Produktanbieter, welche ein Darlehen gewähren, der Deutschen Bundesbank ab dem 01.03.2023 mitteilen, ob Antragsteller:innen in der Vergangenheit bereits eine Immobilie finanziert haben.
Die Neuerungen
- Neue Pflichtangabe zum Ersterwerb einer Immobilienfinanzierung
- Die bisherigen Erfahrungen mit Immobilienfinanzierung müssen vor Annahme des Darlehens für jeden Haushalt dokumentiert werden. Wenn nicht, erscheint eine Unvollständigkeitsmeldung
- Die Information erscheint in der Selbstauskunft und hat keinen Einfluss auf die Konditionen in der Ergebnisliste
- Die Information kann bereits im Leadprozess erfasst und per Kundenangaben-API in den Vorgang übertragen werden
