Neue Verbraucherkreditrichtlinie – was du beachten musst

Du hast es vielleicht schon mitbekommen.

Manche Banken

  • können für einen bestimmten Zeitraum keine Verträge erstellen (z.B. die VR Bank zwischen den Meeren vom 12.06. bis 19.06.)
  • erscheinen nicht in Kombination mit KfW (z.B. die PSD Nürnberg bis 19.06.) oder
  • verlangen zusätzliche Formulare bei KfW-Beantragungen (die Commerzbank benötigt ab dem 12.06. das Formular “Bestätigung über die Aufklärung der Voraussetzungen für KfW-Programme” vom Beratenden vollständig ausgefüllt und unterschrieben zur Einreichung)

Hintergrund für diese Neuerungen und zeitweisen “Deaktivierungen” der Banken ist die Umsetzung der EU-Richtlinie 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge

Diese sieht umfangreiche verbraucherschützende Regelungen vor. Die Bundesregierung setzt damit die Verbraucherkreditrichtlinie der Europäischen Union in deutsches Recht um, die europaweit einheitliche Standards im Verbraucherschutz bei Kreditgeschäften garantiert. 

Als “Vorbote” muss den Verbraucher:innen ab 19.06.2026 die Möglichkeit gegeben werden, den Kreditvertrag auf einfachem Wege widerrufen zu können.

Diese Maßgabe hat Europace bereits in KreditSmart umgesetzt – wir hatten darüber berichtet.

Die Banken prüfen nun, ob ihre vorvertraglichen Informationen und Vertragswerke alle Voraussetzungen erfüllen und entscheiden sich zu unterschiedlichen Vorgehensweisen bezüglich der Anpassung dieser. (siehe oben)

Ziel ist es, bei abgeschlossenen Kreditverträgen Risiken zu minimieren und die Verbraucher:innen vor der Schuldenfalle zu bewahren.

Hinweise beachten.

Bitte achte daher stehts auf die Hinweise, die du in BaufiSmart zu und von den Banken einsehen kannst. Auch ein regelmäßiger Austausch mit deiner/m Vermittlerbetreuer:innen kann dafür sorgen, die Zeiten der Anpassungen so reibungslos wie möglich zu überstehen.

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