
Die KfW hat kurzfristig die Förderbedingungen des Programms 261 „Wohngebäude – Kredit“ angepasst. Die Änderungen am KfW-Programm 261 gelten seit dem 21. Juli 2026.
Auf ihrer Website hat die KfW dazu einen entsprechenden Hinweis veröffentlicht.

Förderfähige Maßnahmen und Tilgungszuschüsse bei KfW 261.
Mit den KfW 261 Änderungen 2026 gelten folgende Anpassungen:
- Der Effizienz-Bonus entfällt vollständig.
- Für die Sanierung von Wohngebäuden steigt der Förderhöchstbetrag auf 150.000 Euro pro Wohneinheit.
- Die Tilgungszuschüsse werden wie folgt aufgeteilt:

Was die KfW 261 Änderungen 2026 für deine Beratung bedeuten.
Anträge zu den bisherigen Förderbedingungen konnten nur bis zum 20. Juli 2026 gestellt werden.
Achte auf die Bearbeitungszeiten der Banken und stimme dich am besten vorab telefonisch mit der jeweiligen Bank ab. So kannst du klären, ob aufgrund der Änderungen Besonderheiten zu beachten sind. Die Allianz hat beispielsweise einen sofortigen Annahmestopp verhängt und bearbeitet bereits vorliegende Anträge mit KfW 261 mit höchster Priorität.
Um eine rechtzeitige Weiterleitung an die KfW zu gewährleisten, sollten die Unterlagen bei der jeweiligen Bank vollständig und korrekt eingereicht werden.
Nachträgliche Anpassungen oder eine Neuausstellung der Bestätigung zum Antrag (BzA) sind nicht mehr möglich.
Auch die Banken und Plattformen wie BaufiSmart müssen ihre Systeme an die neuen Förderbedingungen anpassen. Dadurch kann es vorübergehend zu Einschränkungen kommen.
Hinweis zu KfW 261 in BaufiSmart.
Europace hatte darüber informiert, dass das KfW-Programm 261 am 13. Juli 2026 in BaufiSmart deaktiviert wurde. Es sollte seit dem 22. Juli 2026 wieder verfügbar sein.
Weitere Informationen.
Alle Informationen zum Wohngebäude-Kredit und den vollständigen Hinweis zu den KfW 261 Änderungen 2026 findest du auf der Website der KfW.
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