BAUFINEX Adventskalender Nr. 13: Der Energieausweis

Allgemeine Infos

Der Energieausweis ist nicht mehr weg zu denken wenn es um Finanzierungen geht, vor allem nicht mehr seit er Pflicht geworden ist. Wir – Kevin und Florian aus dem Finanzierungsbüro in Schwäbisch Hall – bekommen viele Fragen zu dem Thema und dachten uns, es ist an der Zeit hier ein paar Erfahrungen mit dir zu teilen:

Der Energieausweis bewertet die Energieeffizienz eines Gebäudes anhand verschiedener Kennwerte. Man unterscheidet zwischen dem Bedarfsausweis und dem Verbrauchsausweis. Wobei den Banken die Art des Nachweises i.d.R. egal ist – es wird beides akzeptiert.

Unterschiede:

  • Erfolgt die Ermittlung auf Grundlage eines berechneten Energiebedarfs, spricht man von einem “Bedarfsausweis”. Die Treibhausgasemissionen beschreiben die Klimabelastungen, die der Gebäudebetrieb verursacht. 
  • Wird im Ausweis der gemessene Energieverbrauch ermittelt, spricht man von einem “Verbrauchsausweis”. Die Kennwerte geben den jährlichen Verbrauch in Kilowattstunden (kWh) pro Quadratmeter (m2) Nutzfläche an – kurz: kWh/(m2a). 

Aufgrund der unterschiedlichen Berechnungsverfahren unterscheiden sich die Werte aus Bedarfs- und Verbrauchsausweise.

Worauf achten die Banken bei der Prüfung?

1. Ist der Ausweis ausreichend gültig? (i.d.R. mind. 1 Jahr noch)

2. Sind die Angaben zu Adresse, Baujahr und Objektart plausibel mit den Antragsdaten?

3. Energieträger etc. -> im Antrag – Reiter “Immobilie” einzupflegen:

Je nach Energieeffizienzklasse (Tabelle dazu siehe unten) sind auch bei Banken verschiedene Rabatte/ Produkte auswählbar.

zum Beispiel:

DKB Green – Voraussetzung hier: der Endenergiebedarf pro Jahr liegt unter 50 kWh/m² 

Comerzbank Green – Voraussetzung hier: der Endenergiebedarf pro Jahr liegt unter 50 kWh/m²

Allianz mit verschiedenen Angeboten und Rabatten je nach Energieeffizienzklasse wie

 und

Wichtig bei der Allianz:

Sie finanziert Immobilien grundsätzlich nur bis maximal Energieeffizienzklasse F.

4. Zustand des Gebäudes und empfohlene Maßnahmen gem. Seite 4 des Energieausweises:

Hier enthält für Hauseigentümer:innen in knapper Form kostengünstige Vorschläge zur Verbesserung der energetischen Eigenschaften des Gebäudes.

Achtung:

Banken achten darauf, in welchem Umfang beim Gebäude künftig Sanierungen nötig sein werden. Der Kunde sollte entsprechend Puffer im Vermögen oder einen ausreichenden Kreditumfang haben, um die Maßnahmen (theoretisch oder praktisch) durchführen zu können. Sollte das Objekt in einem schlechteren Zustand sein, bestehen manche Banken auch auf die teilweise oder vollumfängliche Umsetzung der empfohlenen Maßnahmen.

(auch wenn Eigentümer:in grundsätzlich nicht verpflichtet ist, die Maßnahmen umzusetzen)

Sollte durch die Maßnahmen die Energieeffizienzklasse positiv beeinflusst werden können, so trage bitte den neuen Wert im Reiter “Vorhaben” bei den Kosten ein:

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