der Countdown zum nächsten Schritt in der Digitalisierung der privaten Baufinanzierung der Commerzbank läuft:
Nach dem erfolgreichen Pilotbetrieb in den letzten Monaten werden vrstl. ab 01.10.2025 alle Kreditentscheidungen im neuen System der Commerzbank getroffen. Gleichzeitig startet der Rollout des Dokumenten-Centers für Kunden, indem ab sofort die Kundenausfertigung der Antragsunterlagen zur Verfügung gestellt werden. In weiteren Ausbaustufen bildet das Dokumenten-Center (die Nutzung für die Kunden ist obligatorisch, ein Postversand der Kundenausfertigung ist nicht möglich) u.a. die Grundlage für den digitalen Vertragsabschluss sowie für den Upload der Grundschuldbestellungsunterlagen.
Der Upload der Vermittlerausfertigung zu den Antragsunterlagen erfolgt wie bisher direkt auf der Plattform.
Mit der Antragsanlage im System der Commerzbank wird automatisch eine E-Mail mit den Datenschutzhinweisen der Commerzbank an Kunden bzw. Interessenten versandt.
Parallel dazu passt die Commerzbank die Produkt-Rahmenkriterien an.
Folgende Konstellationen/Produktfeatures begleitet die Commerzbank künftig nicht mehr:
- mehr als 2 Antragssteller (und nur bei einem zukünftigen gemeinsamen Haushalt)
- Finanzierungssummen > 3 Mio EUR (ein neuer Voranfrageprozess für Individualkredite mit einer Finanzierungssumme von > 2 Mio EUR wird zeitnah veröffentlicht)
- Finanzierungen, die mehr als 3 Commerzbankbausteine beinhalten (inkl. KFW)
- SoTi-Option 20%, SoTi-Option TopFlex (100%), SoTi-Option Ratenreduzierend
- Finanzierung unbebauter Grundstücke (auch Grundstücke, die als Bauland ausgewiesen sind)
- Disagio Varianten
- Verkaufsschutz
- KFW- Stand Alone
- Wohnfläche < 30 m2 bzw. fehlende Eigennutzungsfähigkeit des Objekts (z.B. bei Ferienimmobilien, Einheiten in Betreiberimmobilien, usw.)
- Briefgrundschulden
Zusätzlich zu berücksichtigen sind:
- Mindestfinanzierungssumme 50TEU (Gesamt-Finanzierungvolumen), Mindestsumme je Baustein 25TEU
- Bei zwei Antragstellern wird vorausgesetzt, dass nach dem Immobilienerwerb ein gemeinsamer Haushalt besteht
- Variable Finanzierungen benötigen immer ein Tilgungssurrogat (Kontoguthaben, LV/RV, BSV oder Grundschuldeintragung, auf einem zu veräußernden Objekt)
Die Anpassungen gelten sowohl für das Vermittler- als auch für das Eigengeschäft und werden ab 05.09.2025 live im System abgebildet. Vor diesem Zeitpunkt erstellte Angebote, behalten im Rahmen der bekannten Einreicher Frist ihre Gültigkeit.
Wichtiger Hinweis:
Die Commerzbank passt ebenfalls zum 05.09.25 ihre Regelung zur Hinterlegung der Kundendaten an und benötigt verpflichtend folgende Angaben und Einwilligungen zur Anlage des digitalen Dokumenten-Centers des Kunden:
- E-Mail-Adresse(n)
- Handynummer(n)
- Einwilligung zur Kommunikation und zum Unterlagenversand per E-Mail im Kreditgeschäft (die Einwilligung ist verpflichtend, eine angepasste Version des aktuellen Formulars wird zeitnah im System hinterlegt)
Bei mehreren Antragstellern ist zwingend eine eigene E-Mail-Adresse sowie je eine Handynummer pro Person im Antrag und in dem Formular zur Einwilligung zu erfassen.