Wer mit Immobilien arbeitet, kommt am Thema Grundriss, Schnitte und Ansichten nicht vorbei.
Gerade bei der Beurteilung der einzelnen Geschosse gibt es immer wieder Unsicherheiten: Handelt es sich bei dem Dachgeschoss um ein Vollgeschoss? Und ab wann gilt ein Geschoss wirklich als Keller?
Für Vermittler:innen ist dieses Wissen zentral – denn die korrekte Einordnung und Erfassung im System entscheidet mit darüber, wie die Immobilie bewertet wird und welche Werte gegenüber Kunden, Banken und Gutachtern belastbar sind.
Dieser Artikel erklärt die Grundlagen verständlich, praxisnah und mit direktem Bezug zur täglichen Vermittlungsarbeit.
Darum geht es bei der Geschosseinordnung wirklich.
Beim Lesen eines Bauplans geht es nicht nur darum, wie viele Etagen ein Haus hat und welche Räume sich wo befinden. Entscheidend ist, wie ein Geschoss baurechtlich eingestuft wird. Diese Einstufung beeinflusst, wie Flächen angerechnet und bewertet werden – und damit oft auch die Finanzierbarkeit einer Immobilie.
Falsche Annahmen über Geschosse führen schnell zu falschen Angaben in BaufiSmart – und damit zu Rückfragen oder sogar Ablehnungen bei Banken.
Zwei Faktoren sind dabei besonders wichtig:
- Die Lage des Geschosses zum Gelände – wie weit ragt es sichtbar aus dem Boden?
- Die nutzbare Raumhöhe – wie viel Fläche ist tatsächlich „vollwertig“ nutzbar?
Erst das Zusammenspiel beider Kriterien entscheidet, ob ein Geschoss als Vollgeschoss, ausgebautes Dachgeschoss oder Keller gilt. Wichtig: Die genauen Definitionen unterscheiden sich je nach Bundesland (z. B. BayBO, LBO BW, BauO NRW).
Tipp für deine Vermittlungspraxis: Der Grundriss allein reicht nicht. Du solltest immer Grundriss + Schnitt + Geländeprofil gemeinsam betrachten.
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