KfW – Neue Förderstufe im Programm “Klimafreundlicher Neubau” (297/298, 299)

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KFW – Klimafreindlicher Neubau.

Im Produkt „Klimafreundlicher Neubau“ (KFN) des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) wird eine Förderstufe „Effizienzhaus 55 – Wohngebäude“ beziehungsweise „Effizienzgebäude 55 – Nichtwohngebäude“ als neuer Verwendungszweck eingeführt. Zuvor lag der Mindeststandard bei Effizienzhaus 40.

Die Antragstellung ist ab dem 16.12.2025 möglich.

Das Ziel der neuen Förderstufe ist es, den Bau neuer klimafreundlicher Wohnungen in Deutschland zu fördern sowie bereits
geplante, aber noch nicht begonnene Bauvorhaben voranzubringen und den Einsatz erneuerbarer Energien zu erhöhen.

Die Förderung wird in Form von zinsgünstigen Krediten mit Zinsverbilligung aus Bundesmitteln angeboten. Die Kreditvergabe erfolgt analog zu den bestehenden Produktbedingungen ohne die Gewährung von Beihilfen im Sinne des EU-Wettbewerbsrechts.

Über BaufiSmart kannst du das KfW 297 und 298 Programm anbieten. Es werden bei Wohngebäuden bis zu 100 % der förderfähigen Kosten des Vorhabens finanziert, bis maximal 100.000 € pro Wohneinheit.

Weitere Informationen.

Die genauen Informationen zu den Eckdaten der Förderung findest du hier.

Für Nachfragen kannst du dich direkt an die KfW wenden, unter der allgemeinen Mailadresse moc.w1766957120fk.go1766957120laid@1766957120tkatn1766957120ok1766957120 oder den folgenden Kontaktdaten:

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