Best-Practice-Tipp September – Wie erfasse ich Zusatzsicherheiten?

So breit gefächert unsere Leistungen sind – so einfach wird ab sofort dein Alltag als Vermittler:in. 

Mit unserem monatlichen Best-Practice Tipp wirst du zum Profi auf unsere Plattform. 

Dein Kunde hat bereits eine Eigentumswohnung oder ein Haus und diese möchtest du als Zusatzsicherheit für die neue Immobilie angeben?

Kein Problem, befolge einfach folgende Schritte:

Voraussetzung für das Erfassen von Zusatzsicherheiten ist, dass diese in BaufiSmart unter dem Reiter “Antragsteller” zuvor auch als Vermögenswert des Kunden erfasst wurden.

Soll z. B. eine Immobilie als Zusatzsicherheit für das beantragte Darlehen haften, muss diese unter dem Punkt “weitere Immobilien” zunächst angelegt werden.

Anschließend kann unter dem Reiter “Vorhaben” beim Punkt “Eingesetztes Eigenkapital, Vermögen, Drittdarlehen” angegeben werden, dass dieser Vermögenswert (Immobilie) als Zusatzsicherheit haften soll. Die Anrechnung auf den Beleihungsauslauf in BaufiSmart erfolgt in Höhe des angegebenen Marktwertes abzüglich eventuell erfasster Vorlasten.

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