Finanzierung leicht gemacht: Kostenaufstellung

Eine klare Kostenaufstellung hilft nicht nur deinen Kunden – auch Banken schauen ganz genau hin. Sie erkennen damit auf einen Blick, ob

  • alle Kosten und Maßnahmen berücksichtigt wurden
  • die gewünschte Finanzierungssumme stimmig ist
  • Zuständigkeiten und Gewerke nach Werkverträgen/Kostenvoranschlägen geklärt sind
  • Eigenleistungen plausibel sind und die Bauzeit beeinflussen können
  • eine fachkundige Begleitung durch eine Baufirma oder Architekt:in erfolgt
  • und später im Bonitätsabgleich: ob ausreichend Puffer im Vermögen vorhanden ist

Damit die Finanzierung optimal zum Projekt passt, empfehlen wir dir folgende Vorgehensweisen:

Kosten abgleichen.

BaufiSmart & Kostenaufstellung müssen zusammenpassen.

Vergleiche die Angaben aus Kostenaufstellung und Kostenvoranschlägen mit den Eingaben in BaufiSmart – beide sollten identisch sein. Nur so berechnet das System realistische Angebote und einen korrekten Beleihungsauslauf.

Eine saubere Kostenstruktur spart Zeit und verhindert spätere Überraschungen.
Du sorgst damit für:

  • eine zuverlässige Planung für deine Kunden
  • schnellere Abschlüsse, da die Bankenauswahl realistischer dargestellt werden kann

Kosten richtig zuordnen.

Die Zuordnung einzelner Posten hat direkten Einfluss auf Beleihung und Kondition.

Da die verschiedenen Posten auch unterschiedlich stark in die Objektbewertung einfließen, ist es für eine korrekte Machbarkeits- und Konditionsdarstellung wichtig, diese korrekt in BaufiSmart einzutragen.

Herstellungskosten – können zu 100 % wertsteigernd angesetzt werden.

  • Alle Material- und Lohnkosten für das Bauwerk

Baunebenkosten – werden oft zu 50-75 % wertsteigernd angesetzt. 

  • Planungs-, Genehmigungs-, Versicherungs- und Finanzierungskosten
  • Erwerbsnebenkosten (Notar-, Makler- und Grundbuchkosten) und Erschließungskosten (Anschluss an Versorgungsleitungen und Verkehrswege) werden in BaufiSmart separat erfasst.

    Vorteil: Das System prüft automatisch, ob Nebenkosten aus Eigenkapital gedeckt werden können und spielt die regional üblichen Gebühren (z. B. Grunderwerbsteuer) ein.


Außenanlagen – werden teilweise nur zu 5 % werterhöhend angesetzt.

  • Zäune, Stellplätze, Zufahrten etc.

Den ganzen Beitrag findest du auf unserem BAUFINEX Marktplatz!

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