Aus dem KfW Infocenter wird das KfW Dialogcenter.
Mit der Namensänderung wird auch die E-Mail Adresse angepasst. Du erreichst die KfW nun über die E-Mail Adresse: moc.w1764708197fk.go1764708197laid@1764708197tkatn1764708197ok1764708197.
Wohngebäude – Kredit (261) – Verfahrenserleichterung bei der Antragstellung von Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG).
Bisher ist eine Antragstellung bei Vorhaben von Wohnungseigentümern am Gemeinschaftseigentum ausschließlich durch die WEG möglich. Der Verwalter der WEG oder ein Bevollmächtigter der WEG stellt den gemeinschaftlichen Kreditantrag auf Grundlage entsprechender Beschlüsse der WEG zur Sanierung und Antragstellung.
Die Antragsberechtigung wird dahingehend erweitert, dass alternativ auch einzelne Wohnungseigentümer:innen jeweils eigene Anträge stellen können.
Die förderfähigen Gesamtkosten für Sanierungsmaßnahmen am Gemeinschaftseigentum werden in diesem Fall gemäß den Beschlüssen der WEG aufgeteilt. Die Wohnungseigentümerinnen und -eigentümer können dann entsprechend ihrer innerhalb der Wohnungseigentümergemeinschaft für die Sanierungsmaßnahme anteilig zu übernehmenden Kosten jeweils einen eigenen Antrag stellen.
Diese Anpassung ermöglicht es, die Förderung gezielter und bedarfsgerechter auf die einzelnen Eigentümer innerhalb der WEG zuzuschneiden. Gleichzeitig erfolgt damit eine Angleichung an die bestehenden Regelungen in der Neubauförderung.
Weitere Informationen zu dem Programm 261 findest du auf der KfW-Homepage.
Änderungen im Mahnverfahren zur Vorlage der “(gewerblichen) Bestätigung nach Durchführung”.
Diese Bestätigung ist bei den Programmen 134, 261, 263, 264, 296, 297, 298, 299, 300, 308 und 596 erforderlich und wurde bisher bis zu 7 Monate nach Ablauf der Nachweisfrist angemahnt.
Um sicherzustellen, dass die Einreichung der (g)BnD fristgerecht und richtlinienkonform erfolgt und die Hausbanken bzw. Kunden rechtzeitig erinnert werden, stellt die KfW das automatisierte Mahnverfahren um.
Zukünftig wird das Verfahren verkürzt und bereits vor Fristablauf ein Erinnerungsverfahren durchgeführt. Die KfW wird die Finanzierungspartner bereits 6 Monate und 3 Monate vor Ablauf der in der Kreditzusage ausgewiesenen Nachweisfrist für die (g)BnD automatisch an die Einreichung erinnern. Nach Ablauf der Nachweisfrist erfolgt einmalig eine Mahnung mit einer letzten Frist von 4 Wochen.
Liegt die (g)BnD auch nach Ablauf der letzten Frist des Erinnerungs-/Mahnverfahrens nicht vor, wird die KfW ohne weitere Ankündigung dazu auffordern, den Kredit aus wichtigem Grund zu kündigen und die Berechnung und Anforderung eines Zinszuschlags prüfen.
Weitere Informationen und eine detaillierte Übersicht dazu findest du hier.